DER KONZERN
Namensnutzung im Konzern

Namensnutzung im Konzern

Kommentiert von StB Dennis Janz

BFH, Urteil vom 21.01.2016 – I R 22/14

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen
  • Anmerkung von StB Dennis Janz, LL.M., Dortmund

Eine Namensnutzung im Konzern begründet keine Geschäftsbeziehung i.S.d. § 1 Abs. 4 AStG a.F., die den Ansatz eines Korrekturbetrags i.S.d. § 1 Abs. 1 AStG a.F. rechtfertigt.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

AStG a.F. (i.d.F. des StVergAbG vom 16.05.2003) § 1 Abs. 1, 4

Sachverhalt

Streitig ist der einkommenserhöhende Ansatz eines Korrekturbetrags gem. § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen in der für die Jahre 2004 bis 2006 (Streitjahre) maßgebenden Fassung des Gesetzes zum Abbau von Steuervergünstigungen und Ausnahmeregelungen (Steuervergünstigungsabbaugesetz – StVergAbG) vom 16.05.2003 (BGBl. I 2003 S. 660 = BStBl. I 2003 S. 321) – AStG a.F. – und eines Ausschüttungsertrags (Beteiligung an einer ausländischen KapGes.).

Die Kläger werden in den Streitjahren als Ehegatten zusammen zur ESt veranlagt.